Die Verarbeitung der von Ihnen überlassenen Daten erfolgt so lange, wie sie zur Erreichung
des vertraglich vereinbarten Zweckes notwendig ist, grundsätzlich solange die Mitgliedschaft
im Verein besteht. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft werden die von Ihnen
überlassenen Daten zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder aufgrund
unserer berechtigten Interessen verarbeitet. Nach dem Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen und/oder dem Wegfall unserer berechtigten Interessen werden die von
Ihnen überlassenen Daten gelöscht.
Voraussichtliche Fristen der uns treffenden Aufbewahrungspflichten und unserer berechtigten
Interessen:
- Erfüllung handels-, steuer- und berufsrechtlicher Aufbewahrungsfristen. Die dort
vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn
Jahre.
- Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff.
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre
betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.